AGB

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Allgemeine Verkaufs-, Reparatur- und Servicebedingungen („AGB“) der FB Services GmbH

Stand Januar 2016

 

 

1. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Geschäfte zwischen der FB Services GmbH („FBS“) und Kunden von FBS („Kunden“), sofern der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn FBS ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmt. Im Falle eines entsprechenden Ausschluss der Anwendung AGB Dritter seitens des Kunden – Ausschluss AGB FBS – einigen sich die beiden Geschäftsparteien bereits jetzt darauf, dass in jedem Fall die AGB von FBS Geltung haben und nicht die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung gelangen.

1.3 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen.

 

2. Vertragsgegenstand; Vertragsschluss; Aufrechnung

2.1 Die Waren werden vom Verkäufer über dessen Online Shop angeboten. Die Angebote unseres Online-Shops sind unverbindlich. Die Darstellung der Artikel stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an Sie dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten Alle präsentierten Waren stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt ausreichender Verfügbarkeit.

2.2 Ihr Angebot können Sie sowohl telefonisch, als auch per Brief, Fax, E-Mail oder im Onlineshop durch Einlegen der gewünschten Artikel in den virtuellen Warenkorb (Klick auf den Button „in den Warenkorb“ und „zum Warenkorb“) und Absenden der in den Warenkorb gelegten Artikel (Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“) an uns abgeben. Mit Ihrer Bestellung geben Sie uns gegenüber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erhalten so dann zunächst eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar. Diese E-Mail bestätigt lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Vertrag ist damit noch nicht zustande gekommen. Erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung durch uns per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware gilt abgegebenes Angebot im Rechtsverkehr als angenommen. Ein Kaufvertrag kommt daher erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung und damit einhergehender Zahlungsaufforderung per E-Mail an Sie oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande.

2.2.1 Eingabefehler können Sie vor dem Absenden Ihrer Bestellung mit den im Onlineshop zur Verfügung gestellten technischen Mitteln sowie über die üblichen Funktionen Ihrer Tastatur/Maus korrigieren. Sie können den Vorgang auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Sobald sie den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt haben, haben Sie eine verbindliche Bestellung (Angebot) vorgenommen. Eine Korrektur etwaiger Eingabefehler kann danach nicht mehr erfolgen.

2.3. Bestellt der Kunde Werk- oder Dienstleistungen („Produkte“) oder übersendet er Waren zur Reparatur und/oder Wartung an FBS (jeweils ein „Angebot“), ist der Kunde drei Wochen an dieses Angebot gebunden. Sofern FBS das Angebot nicht vorher annimmt (Vornahme der Reparatur, Austausch der Ware, Übersendung einer neuen Ware), kommt der Vertrag nach Ablauf von drei Wochen entsprechend des Angebots des Kunden zustande.

2.3.1 Angaben hierzu in Form von Print- oder Digitalmedien, stellen kein Angebot seitens FBS dar. 

2.4 Bei Verwendung des Liefergegenstandes außerhalb Deutschlands richtet sich der Lieferumfang für Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorrichtungen nach der getroffenen Vereinbarung, im Zweifel nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften. Für die Beachtung von gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften am Ort der Verwendung ist der Kunde verantwortlich.

2.5 Alle zwischen FBS und dem Kunden vereinbarten Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. der Kosten für Verpackung, Versand, Zöllen, Transportversicherung, Gebühren, und sonstigen Abgaben, sofern solche anfallen.

2.6 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von FBS anerkannt sind.

 

3. Speicherung des Vertragstextes

Den Vertragstext Ihrer Bestellung speichern wir. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken“ klicken. Wir senden Ihnen außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail – Adresse. Nach Beendigung der Vertragsabwicklung werden ihre Daten gelöscht.

 

4. Reparatur; Vorarbeiten; Ablehnungsrecht

4.1 Sofern FBS bei vom Kunden übersandter Ware feststellt, dass diese nicht reparaturfähig ist, ist der Kunde verpflichtet, FBS die Untersuchung der Ware zu vergüten.

4.2 Sofern der Kunde Ware an FBS übersendet und (i) FBS das Angebot ablehnt, (ii) kein Angebot vorliegt oder (iii) die Ware nicht reparaturfähig ist, wird FBS dies dem Kunden mitteilen. Sofern der Kunde FBS nicht innerhalb von acht Tagen zur Rücksendung der Ware schriftlich auffordert, ist FBS berechtigt, die Ware zu entsorgen. 

4.3. Sofern die übersandte Ware reparaturfähig ist, erhält der Kunde einen Kostenvoranschlag. Für den Fall, dass der Kunde das Reparaturangebot ablehnt, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überprüfungskosten an FBS zu entrichten.

 

5. Lieferung; Austauschlieferung; Annahmeverzug

5.1 Die Lieferung zur Reparatur / Wartung übersendeter Waren erfolgt zum vereinbarten Liefertermin („Liefertermin“). Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie einer Vertragspartei nicht unzumutbar sind.

5.2 Sofern FBS dem Kunden Ware zum Austausch gegen defekte Ware liefert, ist der Kunde verpflichtet, die defekte Ware innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware auf eigene Kosten an FBS zu übersenden (Übereignung). Sofern (i) der Kunde diese Frist nicht einhält oder (ii) die defekte Ware irreparabel ist, ist der Kunde verpflichtet, FBS den Neupreis der von FBS gelieferten Ware zu vergüten. 

5.3 Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an FBS retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Waren an FBS zurückzusenden, andernfalls ist eine Retour ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistungsinanspruchnahme hat der Kunde die anfallenden Einsende- und Rücksendekosten zu tragen. Im Gewährleistungsfall trägt FBS die Kosten einer Lieferung zum Kunden (außer Express Kosten). Der Kunde trägt die Kosten des Transportes zur FBS (Rücklieferkosten). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch FBS für den Rücktransport möglich.

 

 

 

5.4 Die Lieferung unserer über den Onlineshop bestellter Waren setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise.

5.5 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.6 Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus. Ist eine Anzahlung vereinbart oder sind zur Leistungserbringung durch uns Ihrerseits Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen, beginnt die Lieferzeit erst, wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten.

5.7 Wir geraten erst nach Ablauf einer von Ihnen gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, wenn der von uns zu vertretende Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

5.8 Sofern Sie nachweisen, dass Ihnen hieraus ein Schaden entstanden ist, haften wir im Falle des fahrlässigen Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1 % des verspäteten Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des verspäteten Lieferwertes.

5.9 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt.

5.10 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten (u.a. Entrichtung der angefallenen Zollabgaben), so sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden (Rücktransportkosten) einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (u.a. Überprüfung der Ware auf etwaige sich aus dem Rückversand ergebenden Mängel) zu verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Des Weiteren sind wir, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.11 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Betriebsunterbrechungen, Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen oder behördlichen Eingriffen, sind wir –soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert sind- berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch Sie unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

5.12 Werden handelsübliche Klauseln über die Art der Lieferung vereinbart, so gelten für die Auslegung die Incoterms (ICC) der Internationalen Handelskammer Paris in der am Tage des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.

 

6. Gefahrenübergang

6.1 Die Lieferung erfolgt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ab unserem Lager (Ex Works). In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der vertraglichen Liefergegenstände nach deren Bereitstellung zur Abholung mit dem Zugang der Mitteilung der Bereitstellung auf Sie über. Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände mit Übergabe an den Frachtführer auf Sie über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände tragen Sie auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir ausnahmsweise noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten, Ausfuhr oder Aufstellung übernommen haben, außer wenn die Anlieferung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder Transportmittel erfolgt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Sie zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf Sie über.

6.2 Sofern Sie es wünschen, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten tragen Sie.

6.3 Sollen unsere Liefergegenstände durch uns oder durch beauftragte Dritte an einen Bestimmungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland versendet werden, erfolgt die Wahl der Versandart und des Versandweges durch uns, falls wir keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen darüber getroffen haben.

6.4 Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

 

7. Parametersätze; Einstellungen; Standardeinstellung; Backup-Datensicherung

7.1 FBS setzt an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware – insbesondere ihre Einstellungen/Parametersätze sowie bei kundenspezifisch wieder eingespielten Daten, diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, das diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind. Unterlässt der Kunde diese Verpflichtung, liegt ein Fall von Ziffer 13.7 vor.

7.3 Verlangt der Kunde eine Datensicherung (Backup) sowie deren Wiederherstellung in Form des Wiedereinspielens der gesicherten Daten (Restore), ist das Datenpaket kostenpflichtig. FBS übernimmt keine Gewähr für diesen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.

 

8. Preise

8.1 Bei Käufen über unseren Onlineshop gelten grundsätzlich die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten Preise.

8.2 Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die vereinbarten Preise ausschließlich Verpackung, Versand und sonstiger Nebenkosten.

8.3 Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer

8.4 Liegt eine umsatzsteuerfreie Lieferung gemäß §§ 4 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 6 UStG oder ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft nach § 25 b UStG vor, sind Sie verpflichtet, eine Gelangensbestätigung im Sinne des § 17 a Absatz 2 UStGDV zu unterzeichnen und zurückzusenden. Die Rücksendung der Gelangensbestätigung an uns hat unverzüglich nach Übergabe des Kaufgegenstandes durch Sie oder einen von Ihnen beauftragten Dritten zu erfolgen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Umsatzsteuer nachberechnet. Das Eigentum am Kaufgegenstand bleibt bis zum Eingang der Gelangensbestätigung oder bis zur Zahlung der nachberechneten Umsatzsteuer vorbehalten. Gleiches gilt auch, wenn Sie die Wahl des Frachtführers treffen.

8.5 Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind alle öffentlichen Abgaben (Steuer, Gebühren, Zölle usw.), die aus oder im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages anfallen, von Ihnen zu tragen.

8.6 Etwaige – für Sie günstigere - Besonderheiten, welche im Zusammenhang mit der Entrichtung der öffentlichen Abgaben und der Versendung der Kaufsache stehen  müssen Sie uns mitteilen, andernfalls kann keine Rücksicht auf etwaige spezifizierte für Sie anwendbare Zoll – und Steuerbestimmungen erfolgen. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir über keine etwaigen steuer – und / oder zollrechtlich begünstigende Lizensierungen verfügen.

 

9. Zahlungsbedingungen; Fälligkeit; Aufrechnung

9.1 Die Art des Bezahlens bestimmen Sie bei jeder Onlineshop – Bestellung selbst und jedes Mal aufs Neue. Hierzu stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • SOFORT Überweisung:
    Sie bezahlen direkt über Ihr Online-Banking-Konto (PIN/TAN) mit dem TÜV-geprüften (TÜV-Saarland) Zahlungssystem der SOFORT AG. Nach Absenden Ihrer Bestellung werden Sie zu SOFORT Überweisung weitergeleitet und nehmen dort die Zahlung vor.
  • Vorkasse:
    Wir bitten Sie, den Rechnungsbetrag auf unser Bankkonto innerhalb von 14 Tagen ab Zahlungsaufforderung zu überweisen. Die Lieferfrist beginnt abweichend von Ziffer 5 am Tag nach erfolgter Wertstellung Ihres Zahlungsbetrages auf unserem Bankkonto.
  • PayPal:
    Sie bezahlen direkt über Ihr PayPal-Konto. Nach Absenden Ihrer Bestellung werden Sie zu PayPal weitergeleitet und geben dort den Bestellwert frei. Beim Warenversand wird Ihr PayPal-Konto mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag nach Abzug eventueller Rabatte, Geschenkgutscheine etc. belastet.
  • Kreditkarte:
    Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt jeweils bei Vertragsabschluss.
  • Bankeinzug:
    Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung von Ihrem deutschen Girokonto per SEPA-Lastschriftverfahren 7 Tage nach Versendung der bestellten Ware. Die Vorankündigung erhalten Sie spätestens 3 Tage vor Abbuchung. Ist der angegebene Bankeinzug nicht möglich, erhebt die Bank zusätzlich eine Gebühr von 4,50 €, die wir Ihnen in Rechnung stellen werden.

9.2 Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.

9.3 Sofern der Kunde im Voraus an FBS zu leisten verpflichtet ist, gerät FBS mit seiner Leistung solange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht leistet. 

9.4 Zahlungen gelten ab dem Tag als geleistet, an dem (i) FBS den Kaufpreis tatsächlich erhält oder (ii) der Kaufpreis auf dem von FBS auf dem im Kaufvertrag angegebenen Bankkonto eingeht. 

9.5. Für den Fall, dass für die Lieferung einer Ware im Kaufvertrag eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages vereinbart ist, ist FBS berechtigt, den Preis der nach vier Monaten noch nicht an den Kunden gelieferten Ware entsprechend eines Betrags zu ändern, der den bei FBS tatsächlich anfallenden Mehr- oder Minderkosten aufgrund tariflicher Änderungen und/oder Materialpreisänderungen für die jeweilige Ware entspricht. Sofern hieraus eine Preiserhöhung um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet dessen, wird FBS dem Kunden eine solche Preiserhöhung vorher mitteilen.

 

10. Zahlungsfähigkeit; Zahlungsverweigerung

10.1 Stellt sich nach Abschluss des Vertrags mit dem Kunden heraus, dass (i) der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bieten kann, oder (ii) die Erfüllung des Vertrags durch den Kunden gefährdet ist, ist FBS berechtigt, die Lieferung der Ware zu verweigern bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.

10.2 Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von FBS darauf gerichteten angemessenen Frist, ist FBS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

11. Pauschalierter Schadensersatz

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verweigert er seine Leistung ernsthaft und endgültig, ist er verpflichtet, 35% des Preises als Schadensersatz an FBS zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. FBS hat das Recht einen höheren und/oder weiteren Schaden nachzuweisen.

 

12. Diagnosemaßnahmen

12.1Der Kunde ist verpflichtet, der FBS eine genaue und umfassende Beschreibung sämtlicher Mängel und Fehlfunktionen („Fehlermeldung“) schriftlich zu übermitteln und FBS bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen. Ist die Fehlermeldung nicht ordnungsgemäß oder die Ursache des Fehlers nicht hinreichend beschrieben, so ist FBS berechtigt, Fehlerdiagnosen mit in Servicefahrzeugen üblicherweise vorhandenen Diagnosemitteln durchzuführen und die Maschine unter gebotener Vorsicht zur Diagnosetestläufen auch in Betrieb zu nehmen, sofern der Kunde dieser Vorgehensweise nicht ausdrücklich oder schriftlich widerspricht. Der Kunde trägt die Beweislast für den aufgetretenen Sachmangel bei Gefahrübergang; insbesondere das Risiko der Eignung der Vertragsgegenstände für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck sowie der Kompatibilität mit anderen Komponenten oder Systemen.

12.2 Maßnahmen zur Fehlerdiagnose von bei FBS eingelieferten Vertragsgegenständen erfolgen grundsätzlich mit dortigen stationären Diagnosemitteln („im Werk von FBS“). FBS unterstützt den Kunden bei den vertragsgegenständlichen Leistungen durch telekommunikative Maßnahmen („technische Hotline“) im Wege einer Ferndiagnose, soweit ihr dies mit den telekommunikativen Mitteln möglich ist. FBS haftet nicht bei unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und anderen Maßnahmen durch den Kunden und Dritte während der Ferndiagnose der technischen Hotline.

 

13. Gewährleistung; Verjährung

13.1 Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist FBS zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, dass FBS sämtliche Produkt- bzw. Systemfehler und -abweichungen dokumentiert sowie bei der Auftragsdurchführung entsprechend berücksichtigt, übernimmt FBS nicht.

13.2 Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn Sie uns sämtliche erforderliche Informationen, für die Feststellung der Fehlerursache an unseren Liefergegenständen und den Umfang unserer Verantwortlichkeit, unverzüglich zur Verfügung stellen oder uns die Möglichkeit eigener Ermittlungen auch vor Ort einräumen. Wird ein Fehler nicht festgestellt oder kann ein Fehler nicht gefunden werden, tragen Sie die Kosten der Ermittlung der Fehlerursache.

13.3 Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsgegenstände getroffen ist, sind die Vertragsgegenstände frei von Mängeln, wenn sie für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Vertragsgegenständen der gleichen Art üblich sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich der Zustand der Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang.

13.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang der Lieferung oder Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen gegenüber FBS schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei FBS. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber FBS verpflichtet. Bei versteckten Mängeln trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Mängel nicht vorher feststellen konnte und die Ware mit Mängeln behaftet ist und diese bei Gefahrübergang bereits vorlagen, ohne dass dafür ein Beweis des Anscheins gilt. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

13.5 Weist die Ware bereits bei Gefahrübergang von FBS auf den Kunden einen Mangel auf, ist FBS berechtigt den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Weitergehende Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden erst zu, wenn FBS den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt oder die Nachbesserung fehlschlägt, unzumutbar oder unmöglich ist oder FBS die Nachbesserung verweigert. Kann der Mangel während des Nachbesserungsversuches oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht festgestellt werden oder in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, so trägt der Kunde die Kosten für die von FBS vorgenommene Überprüfung und Nachbesserung nach den aktuellen allgemein gültigen Vergütungssätzen entsprechend der Preisliste. Die Gewährleistungsansprüche gelten nur für das Bauteil, das den Mangel aufweist. Die obigen Ausführungen gelten entsprechend zugleich auch für einen Mangel, der nach Gefahrenübergang und innerhalb der Gewährleistungsfrist eintritt.

13.6 Der Kunde hat der FBS oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten Gelegenheit von 22 Arbeitstagen zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten außer in den Fällen des § 637 nur mit Zustimmung von FBS berechtigt. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt FBS in einem Rahmen, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, zur Bedeutung des Mangels und/oder zur Möglichkeit, auf eine andere Art Nacherfüllung zu erlangen, stehen muss; darüberhinausgehende Kosten trägt der Kunde.

13.7 FBS haftet nicht für Störungen und Schäden an Vertragsgegenständen nach Gefahrübergang, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch fehlende Kompatibilität mit anderen Systemen oder Modulen durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen sowie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung von FBS vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.

13.8 Die Gewährleistungsfristen richten sich nach den nachfolgenden Artikelbezeichnungen:

                                                    1. „ungewiss, gebraucht, ungetestet“

                                                    2. „gebraucht und getestet“

                                                    3. „gebraucht, funktionsrepariert und getestet“

                                                    4. „Neu / geöffnete o. beschädigte OVP/ ohne OVP“

Die jeweils einschlägige Gewährleistungsfrist beträgt::

für   Waren zu 1:

 keinerlei   Gewährleistung

für   Waren zu 2,3,4:

 1   Monat Gewährleistung


13.9 Im Falle einer abweichenden Regelung zu Ziffer 13.8 finden Sie die einschlägige Gewährleistungsdauer in der Artikelbeschreibung sowie auf ihrem individuellem rechtsverbindlichen Bestell – und Rechnungsdokument.

13.10 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit Ablieferung der Sache oder nach Mitteilung der Abholbereitschaft bei FBS, spätestens jedoch binnen zwei Tage nach Abholung der Sache oder mit Abnahme des Werks. Die Verjährungsfrist wird für die Dauer, der für die Nacherfüllung notwendigen Zeit gehemmt. Sie beginnt nicht erneut.

13.11 Für von Dritten hergestellte Ware („Fremdware“) stehen dem Kunden gegen FBS Gewährleistungsrechte nach der folgenden Maßgabe zu:

FBS wird Gewährleistungsrechte hinsichtlich Fremdware entweder (i) im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden gegen den Dritten geltend machen oder (ii) dem Kunden die Gewährleistungsrechte von FBS gegen den Dritten erfüllungshalber abtreten. Sofern und soweit die Durchsetzung der Mangelbeseitigung gegen den Dritten unmöglich ist, gelten die Ziffern 12.1 bis 12.10 entsprechend.

 

14. Garantie

Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien für besondere Merkmale (zugesicherte Eigenschaften) sowie sonstige selbständige Garantieverpflichtungen werden nur übernommen, wenn sie als solche schriftlich vereinbart sind. Anderweitige Garantieverpflichtungen und /oder Garantieversprechen bestehen nicht.

 

15. Keine Übernahme des Beschaffungsrisikos; Rücktrittsrecht

FBS hat das Recht vom Vertrag zurücktreten, wenn FBS die Lieferung der Ware dadurch unmöglich wird, dass deren Vor- und/oder Zulieferanten Ware oder Teile davon nicht liefern, eine Ersatzbeschaffung für FBS nur mit unverhältnismäßigem/unzumutbarem Aufwand möglich wäre und FBS die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und FBS nachweist, die Beschaffung gleichartiger Ware in zumutbarer Weise unternommen zu haben. Über einen solchen Fall wird FBS den Kunden benachrichtigen.

 

16. Haftungsbegrenzung; Höhere Gewalt

16.1 Wir bemühen uns stets sicherzustellen, dass unsere Online-Services ohne Unterbrechungen verfügbar und die Übermittlungen fehlerfrei sind. Durch die Beschaffenheit des Internets kann dies jedoch nicht garantiert werden. Ihr Zugriff auf unseren Service kann darüber hinaus gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Wir versuchen, die Häufigkeit und Dauer jeder dieser vorübergehenden Unterbrechungen oder Beschränkungen zu begrenzen.

16.2 Die Haftung von FBS sowie für deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht und aus dem Produkthaftungsgesetz oder soweit FBS einen Mangel arglistig verschwiegen, ausdrücklich eine Garantie übernommen oder einen Schaden vorsätzlich hervorgerufen hat, ist unbeschränkt.

16.3 Vorbehaltlich der Haftung von FBS aus Ziffer 16.2, ist deren Haftung (i) in allen Fällen von Fahrlässigkeit, (ii) für Nebenpflichtverletzungen, (iii) mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, (iv) Mangelfolgeschäden und (v) Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden auf den Betrag begrenzt, der der Deckungssumme der von FBS abgeschlossenen Haftpflichtversicherung entspricht, anderenfalls, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. FBS haftet nicht für entgangenen Gewinn des Kunden. FBS haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall (Ausfallzeiten, Personalkosten, Stillstandzeiten), Kosten für den Einsatz eines externen Servicetechnikers oder Datenverlust.


16.4 Vorbehaltlich des Vorgenannten haftet FBS nicht für Leistungsstörungen die durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige/nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, es sei denn, FBS hat diese vorsätzlich/grob fahrlässig zu vertreten. Sofern aufgrund solcher, von FBS nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verursachten Ereignisse, die vertragsgemäße Lieferung oder Leistung für FBS wesentlich erschwert oder unmöglich wird und diese Erschwernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist FBS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

16.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziffer 16. vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschaden gemäß § 823 BGB.

16.6 Die Begrenzung nach Ziffer 16.5 gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.

16.7 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

16.8 Die Haftung von FBS sowie für deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht und aus dem Produkthaftungsgesetz oder soweit FBS einen Mangel arglistig verschwiegen, ausdrücklich eine Garantie übernommen oder einen Schaden vorsätzlich hervorgerufen hat, ist unbeschränkt.

16.9 Ziffer 16 gilt ebenfalls zugunsten aller Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von FBS.

 

17. Eigentumsvorbehalt; Werkunternehmerpfandrecht

17.1 FBS behält sich das Eigentum an Ware („Eigentumsvorbehaltsware“) so lange vor, bis der Kunde alle Forderungen aus dem diesen Forderungen zugrundeliegenden Vertrag erfüllt („Eigentumsvorbehalt“). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, die sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen („erweiterter Eigentumsvorbehalt“), sowie auf die Forderungen, die der Kunde gegen Dritte wegen Weiterverkauf der Eigentumsvorbehaltsware erwirbt („verlängerter Eigentumsvorbehalt“).

17.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen, sowie diese ohne Zustimmung von FBS weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. 

17.3 Der Kunde ist verpflichtet, FBS bei Pfändungen und sonstigen die Eigentumsrechte von FBS beeinträchtigenden Eingriffen, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und FBS von Kosten, die FBS aufgrund der Sicherung/Realisierung ihrer Rechte entstehen, freizustellen.

17.4 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

17.5 Der Kunde hat Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von Teilen dieser, unverzüglich FBS gegenüber schriftlich mitzuteilen. 

17.6 Der Kunde räumt FBS an der von FBS in Besitz gehaltenen Ware ein vertragliches Werkunternehmerpfandrecht entsprechend § 1204 ff. BGB ein.

 

18. Einhaltung gesetzlicher Regelungen

18.1 Im Falle des Einsatzes von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Auftragnehmern sichert der Kunde zu, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (wie z.B. Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltstitel) vorliegen. Der Kunde stellt FBS von sämtlichen Rechtsfolgen frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderung ergeben.

18.2 Der Kunde sichert die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsschutz, Gewerbeerlaubnis, etc.), insbesondere des Mindestlohngesetzes durch sich und seine Auftragnehmer vorzulegen. Der Kunde stellt FBS von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Mindestlohnanforderungen frei; dies gilt auch für anfallende Bußgeldzahlungen. Er verpflichtet sich ferner, FBS umgehend zu informieren, falls der Verdacht besteht, dass er oder einer seiner Auftragnehmer gegen gesetzliche Mindestlohnvorgaben verstößt.

 

19. Schlussbestimmungen

19.1 Vorbehaltlich einer Parteivereinbarung ist Erfüllungsort Hanau in Deutschland.

19.2 Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist – sofern und soweit dies wirksam vereinbart werden kann – Hanau.

19.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht (CISG).

19.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.